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Neue Bestimmungen der Österreichischen Gesundheitskasse

Liebe Mitglieder,

wichtige Infos für euch.

 

Aufgrund  des Coronavirus gelten ab Montag, 16.03.2020, folgende Bestimmungen für die Österreichische Gesundheitskasse:

 

?? Medikamentenverordnungen sind auch nach telefonischer Kontaktaufnahme zwischen Patientin/Patient und Arzt/ Ärztin möglich.

?? Die Übermittlung des Rezepts von der Ärztin/dem Arzt an die Apotheke kann auch auf anderem Weg erfolgen.

?? Die Medikamente können in den Apotheken auch an andere Personen, sofern sie Namen und die SV-Nummer des Patienten/der Patientin kennen, abgegeben werden.

?? Die Bewilligungspflicht bei den meisten Medikamenten wird ausgesetzt.

?? Bei Medikamenten kann der Bedarf für 3 Monate abgegeben werden, nur bei speziellen Fällen (bei Neueinstellungen) muss eine direkte Kommunikation mit dem Arzt/der Ärztin stattfinden.

?? Krankentransporte, Röntgen und Schnittbilduntersuchungen sind bis auf weiteres bewilligungsfrei.

?? Gleiches gilt für Heilbehelfe und Hilfsmittel bis zu einem Gesamtausmaß von 1.500 Euro..

?? Arbeitsunfähigkeitsmeldungen (AU) sind während dieser Phase ebenfalls telefonisch möglich.

 

 

Dringende Bitte!!!!!

Bitte nicht mehr die Ärzte der CF-Ambulanz direkt anschreiben da es vorkommen kann, dass Anfragen unbeabsichtigt

nicht beantwortet werde da der /die jenige gerade Urlaub hat oder außer Dienst ist.

Bitte bei Anliegen, Fragen, Rezeptbestellungen nur mehr an diese beiden Adressen schreiben!

 

CF-Zentrum Innsbruck: lki.ki.cf-zentrum@tirol-kliniken.at     oder cf-center@i-med.ac.at

 

Bleibt Gesund

Viele liebe Grüße

 

Carina Meixner

Schriftführerin

 

CF-Team Tirol und Vorarlberg
Straßhäusl 75

6363 Westendorf

Email: carina.meixner@cf-team.at

www.cf-team.at

 

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